Aktuelles

Immer wenn es möglich ist,


komme ich mit dem Fahrrad


zu Ihnen.

Bei Fällungen müssen wir die gesetzlichen Vorlagen natürlich einhalten.

Prinzipiell ist vom 1.3. bis zum 1.10

aus Vogelschutzgründen keine Fällung erlaubt (Außer bei Sonderfällen, wie bspw. Gefahr in Verzug).

Zusätzlich haben einige Gemeinden und Städte eine eigene Baumschutzverordnung (siehe rechts)



Baumschutzverordnung

Stadt Nürnberg


Baumschutzverordnung

Stadt Amberg


Baumschutzverordnung

Sulzbach-Rosenberg


Baumschutzverordnung

Stadt Hersbruck


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Kronenschnitt an Linde

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  • Fichtenfällung in Hohenstadt

    Problemfällungen mit Hubsteiger über Kleingartensiedlung (M.Pfeifer und D. Baumgärtner)

    Fällung einer Birke

    

    Abblocken von 4 geköpften Birken mit Hubsteiger

    Fällung

    Fällung mit Seilklettertechnik einer teilweise bereits abgestorbenen Kirsche in Hersbruck.



















    

    Größere Fällaktion im Raum München.


    Unten: Abtragung einer Fichte in Zeitraffer.

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